ab 1840

1840 wurde in Preußen die ,,polizeiliche Pflegestellenerlaubnis und – beaufsichtigung“ eingeführt (Scherpner 1966, S.159). Kinder, die jünger als vier Jahre alt waren, durften nur durch eine polizeiliche Genehmigung abgegeben werden, dieses wurde später dann auch vom Frauenverein übernommen.
1870 setzte sich der Leipziger „Ziehkinderarzt“ Dr. Taube für mehr Ansprüche und Beratung für Ziehkinder und deren Pflegemütter ein. 1900 erreichte er schließlich, dass alle in Leipzig geborenen unehelichen Kinder von der Geburt an bis zur Schulentlassung der Vormundschaft der Ziehkinderanstalt unterstellt wurden. (Auch die, welche sich bei ihren Müttern befanden) Das bewirkte, dass Pflegemütter mehr Beratung und Unterstützung erhielten und auch überprüft wurden. Dies geschah durch sogenannte „Pflegedamen“.
Reichsweit breitete sich die „Berufsvormundschaft über alle unehelichen Kinder“ aus.

Beim Max- Planck Institut für europäische Rechtsgeschichte kann das Dokument nachgelesen werden.

Max Taube ist geboren am 08.02.1851 in Leipzig.
Er studierte Medizin und Naturwissenschaften an der Universität Leipzig.
Seit 1882 war er städtischer Ziehkinderarzt in Leipzig.
Seit 1883 ärztlicher Leiter der städtischen Kinderpflege Leipzig.
Er starb am 11.09.1915 in Leipzig.

Auf dem Land hielt sich jedoch noch lange die „Verdingung“ von Weisenkindern. Sie wurden auf Märkten demjenigen gegeben, der am wenigsten Kostgeld für die Aufnahme verlangte. Meist wurden sie als billige Arbeitskräfte missbraucht.

Hinterlasse einen Kommentar